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SELBSTÄNDIGE KUNDENBERATER VON VORWERK DÜRFEN WEITERHIN IHRER TÄTIGKEIT IN NIEDERSACHSEN NACHKOMMEN!
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Das Land Niedersachsen verbietet durch die neue Coronaschutzverordnung ab dem 10.01.2021 weiterhin Veranstaltungen (§ 9 Abs. 4 VO), sodass nur 1:1- Verkaufsberatungen im privaten Bereich zulässig sind. Der Direktvertrieb wird nicht gesondert reguliert. Es werden nur Verkaufsstellen reglementiert und auf die Grundversorgung beschränkt (§ 10 Abs. 1b VO). Die neue Verordnung gilt bis zum 31.01.2021.

Stand 10.01.2021/ Quelle: https://direktvertrieb.de/de/corona-infoportal

MEINE CORONA-MASSNAHMEN
Schutz für meine Kunden,

für mich, für alle!

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Damit nicht weitere Einschränkungen erforderlich werden und um die Gesundheit meiner Kunden oder meine Eigene nicht zu riskieren, führe ich zusätzliche Schutzmassnahmen durch. Auch möchte ich nicht für einen schärferen Lockdown verantwortlich sein und die um vor allem Ihre und natürlich auch meine Gesundheit nicht zu gefährden, unternehme ich alles in meiner Macht stehende.
Die aktuellen Verordnungen lassen es zu, dass wir Vorwerk-Kundenberater unsere Kunden unter den aktuellen Hygienevorschriften besuchen, beraten oder auch den kostenlosen Service an Ihrem Raum-Reinigungssystem durchführen dürfen. Dafür bin ich sehr dankbar!

Wirtschaft weder in der Region Celle, Deutschland, Europa oder gar der Welt gefährden. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich meine privaten Kontakte auf ein minimum reduziere, um es genauer zu formulieren, privat gibt es bei mir nur noch den wöchentlichen Einkauf von Lebensmitteln. Mit Freunden und Bekannten kommuniziere ich ausschließlich kontaktfrei, nur noch telefonisch oder mit modernster Technik wie Zoom, WhatsApp Video etc..

Mir ist bewusst, dass die Gesundheitsämter Kontaktpersonen nicht mehr so schnell, wie es sein sollte, verfolgen und ggf. informieren können. Daher arbeite ich mit einer Datenbank, allerdings schon seit über 5 Jahren, die es mir erlaubt im Falle eines Falles, die von mir kontaktierten Personen sofort zu informieren, damit sie gegebenenfalls selber Tests oder weiterführende Sicherheitsmaßnahmen durchführen.

Hygienemassnahmen in Zusammenhang mit COVID 19

Bild: Kobold Björn

Selbstverständlich trage ich zum Schutz meiner Kunden immer eine Mund-Nasen-Maske, desinfiziere meine Hände und die Geräte, bevor und nachdem ich diese berührt habe. Das morgendliche Fiebermessen, sowie die ständige Begleitung durch die Corona-App seien hier nur noch der Ordnung halber erwähnt.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen von Herzen alles erdenklich Gute und bleiben Sie bitte gesund!

Ihr Kobold-Björn

 09.11.2020

Kobold Björn mit Post
HYGIENESTANDARDS DES DIREKTVERTRIEBS
29.10.2020

 

Der Direktvertrieb ist eine Dienstleistung, die grundsätzlich zulässig ist. Dies gilt bundesweit. Gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie bietet der Direktvertrieb den Service, dass der Kunde den Gang ins Ladengeschäft vermeiden kann und die gewünschten Produkte zu Hause unter Beachtung der folgenden Hygienestandards des Direktvertriebs erwerben kann.

  • Ein Mindestabstand von 2 Metern zum Kunden wird immer eingehalten. Die Beratung findet kontaktlos statt. Die Hände werden vor jedem Besuch beim Kunden desinfiziert.

  • Bei der Kundenberatung in geschlossenen Räumen trägt der Vertriebspartner außerhalb fester Sitzplätze einen Mundschutz (Alltagsmaske).

  • Produkte, die dem Kunden zur Ansicht überlassen werden, werden zuvor desinfiziert.

  • Dem Kunden wird immer eine bargeldlose Zahlung angeboten. Eine Barzahlung findet nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden statt.

  • Jeder Vertriebspartner wird von den Direktvertriebsunternehmen in den Hygienevorschriften des Direktvertriebs geschult. Dazu gehört auch, dass der Vertriebspartner seine Beratertätigkeit einstellt, wenn er Krankheitssymptome aufweist oder Kontakt mit einer infizierten Person hatte.

  • Jedes Unternehmen wird für den Kontakt mit Vertriebspartnern geeignete Maßnahmen zu Vermeidung von Ansteckung im Unternehmen ergreifen.

  • Innenräume werden alle halbe Stunde mindestens für 10 Minuten gelüftet.

  • Die Hygieneempfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung werden beachtet.

  • Vor einer Verkaufsveranstaltung wird die maximale Teilnehmerzahl einer Verkaufsveranstaltung in geschlossenen Räumen auf 10 Personen begrenzt. Darüberhinausgehende Bestimmungen in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt sind zu beachten.
     

Erläuterung: Die hohen Hygienestandards des Direktvertriebs übersteigen die im Einzelhandel möglichen Hygienestandards deutlich. So kann im Direktvertrieb jedes Produkt vor einem Kundenkontakt desinfiziert werden. Im Ladengeschäft können die Produkte in den Regalen von mehreren Kunden berührt und beatmet werden, ohne dass es dem Inhaber und Personal eines Ladengeschäfts möglich ist, alle seine Produkte nach dem Besuch eines einzelnen Kunden wieder zu desinfizieren. Zudem gewährleisten die Hygienestandards des Direktvertriebs einen besonders hohen Mindestabstand von 2 Metern zum Endkunden. Im Einzelhandel ist es aufgrund der Anordnung der Regale oft schwierig, den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Auch kann der Kontakt zu Drittpersonen im Direktvertrieb ausgeschlossen werden. Auch dies ist im Einzelhandel nicht möglich.

IN CORONA-ZEITEN":
CELLE HÄLT ZUSAMMEN!
27.04.2020
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So möchte auch ich als Ihr persönlicher Kobold-Kundenberater vor Ort Sie bitten, Ihre Bestellungen für Verbrauchsmaterial oder aber auch ein neues Raum-Reinigungs-System über mich zu bestellen.


Es entstehen Ihnen dadurch keinerlei Nachteile!

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Endlich ist ein persönlicher Kontakt jetzt wieder möglich, selbstverständlich unter Einhaltung der höchstmöglichen Hygienestandards, vorgeschrieben durch die Regierung, veröffentlicht u.a. vom BDD (Bundesverband Direktvertrieb Deutschland/Vorschriften), hier  nachzulesen.

Kobold Björn mit Herz
Kobold Björn Profilbild
COVID 19 - STAY HOME !
22.03.2020
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Die rasante Entwicklung des Coronavirus stellt uns alle vor große Herausforderungen, sowohl unternehmerisch als auch privat. Auf diesem Wege möchte ich Sie über den aktuellen Verlauf und Bestellungen bei Vorwerk informieren. 
Oberste Priorität gilt derzeit, die rapide Verbreitung des Coronvirus zu minimieren und Neuinfektionen so gering wie möglich zu halten. Durch die Schließung von Schulen, Kindergärten, sozialen Einrichtungen, diversen Branchen und vielen Ladengeschäften versucht man das Virus zu verlangsamen. Demnach soll die medizinische Versorgung so lange wie möglich auf dem uns bekannten hohen Niveau gehalten werden, um damit Leben zu retten.
Damit dieses erreicht werden kann, müssen alle Menschen in Deutschland, nein Weltweit, an einem Strang ziehen und mithelfen, wo es nur geht. Das geht zur Zeit am besten durch Zurückhaltung, Kontaktvermeidung und sich an die Anordnungen halten.

Weil mir Ihre Gesundheit, aber auch natürlich meine Eigene, das Wichtigste ist, habe ich mich aus Verantwortung dafür entschieden, die vor-Ort-Vorführungen und den kostenlosen Service Check bis auf weiteres einzustellen. Somit befinde ich mich ab sofort unter freiwilliger Quarantäne. Das Risiko einer Ansteckung ist aus meiner Sicht einfach zu groß. Mit diesem Schritt folge ich freiwillig der Aufforderung unserer Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel. 

Dennoch möchte ich Ihnen die für Sie staubfreie Reinigung gewährleisten und Sie zuverlässig und unbürokratisch mit Verbrauchsmaterial für Ihr Raum-Reinigungs-System versorgen oder auch für Beratungen für Sie da sein. Selbstverständlich unter höchsten hygienischen Vorsichtsmaßnahmen und „Kontaktfrei“ mit Hilfe vom guten alten Telefon, Whats App und Internet.

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Mit den besten Grüßen und bleiben Sie gesund,
herzlichst Ihr Kobold Björn,

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Björn Emanuelsson

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